07.09.2006

Problem Passivrauchen

Tabakrauch ist der gefährlichste Innenraumschadstoff. Und der vermeidbarste. Er enthält mehr als 4800 verschiedene Substanzen von denen über 70 erwiesenermaßen krebserregend sind oder zumindest im Verdacht stehen, zum Beispiel Blausäure, Kohlenwasserstoffe, Ammoniak, Nitrosamine und das radioaktive Polonium 210. Für die im Tabakrauch enthaltenen Karzinogene können keine Grenzwerte definiert werfen, unterhalb derer kein Gesundheitsrisiko besteht, das heißt, schon kleine Rauchbelastungen können zum Entstehen von Tumoren führen.

Der Nebenstromrauch, also der Rauch der von der Zigarette ausgeht, ist wesentlich gefährlicher als der vom Raucher inhalierte Hauptstromrauch. Im purem Nebenstromrauch sind viele Schadstoffe in 100-fach höherer Konzentration zu finden als im Hauptstromrauch und die enthaltenen Feinstaubpartikel sind nur halb so groß und gelangen auf diese Weise in tiefere Lungenbereiche und bis in die Lungenbläschen, wo sie chronische Krankheiten, Asthma und Allergien verursachen.

Feinstaubpartikel bleiben noch über zwei Stunden nach dem Rauchen in der Luft. Der Rauch lagert sich an Wänden, Gegenständen und Fußböden ab und Giftstoffe werden über Wochen und Monate in die Raumluft abgegeben, so besteht in Räumen, in denen geraucht wird eine kontinuierliche Belastung. Lüftungsanlagen können dagegen kaum etwas ausrichten, selbst mit der Windstärke eines Tornados könnte man nicht alle Schadstoffe in der Raumluft beseitigen.

Passivrauchen verursacht dieselben Gesundheitsschäden wie aktives Rauchen, nur seltener. Hauptsächlich werden Lungen und Herz-Kreislauf Erkrankungen verursacht. Sowohl das Risiko auf Lungenkrebs, als auch auf eine tödliche Herzkrankheit erhöhen sich durch Passivrauchen um 20 bis 30 Prozent. Häufig wird die Leistungsfähigkeit des Körpers beeinträchtigt und es treten Atembeschwerden auf. Besonders Säuglinge und Kinder sind durch Passivrauchen gefährdet. Bei ihnen werden Atemwegsentzündungen verursacht und das Risiko auf Asthma, Allergien und Brustkrebs erhöht sich drastisch, plötzlicher Kindstod tritt doppelt so oft auf. Seit 2002 haben Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, allerdings gilt er nicht bei Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr, also auch nicht in der Gastronomie.