Bei Verspätung und Ausfall von Zügen, Bussen und Bahnen gibt es für die Fahrgäste keinen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung. Sie sind auf die von den Verkehrsunternehmen auf freiwilliger Basis eingeführten Ersatzregelungen angewiesen, z.B. die DB-Kundencharta. Diese rechtliche Schlechterstellung der Fahrgäste gegenüber anderen VerbraucherInnen ist nicht mehr zeitgemäß, sachlich nicht gerechtfertigt und verbraucherpolitisch verbesserungsbedürftig. Schon 2004 hat deshalb das rot-grüne NRW ein Gesetz zur Stärkung der Fahrgastrechte in den Bundesrat eingebracht, was dort momentan in der Warteschleife liegt.
Um in das Thema Fahrgastrechte wieder Schwung zu bringen – auch in Hinblick auf den Börsengang – hat die grüne Bundestagsfraktion den NRW-Entwurf weiterentwickelt und in wesentlichen Punkten für Fahrgäste verbessert.
Die Eckpunkte des grünen Fahrgastgesetzes, dass mittlerweile in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde:
• Es streicht die bisher bestehenden, z.T. noch aus den 1870er-Jahren stammenden Haftungsausschlüsse für Bahn/ÖPNV bei Verspätung oder Ausfall von Verkehrsmitteln.
• Es bringt stattdessen das BGB zur Anwendung, wie es ganz selbstverständlich für die meisten anderen Wirtschaftsbereiche auch gilt. D.h. der Fahrgast bekommt bei erheblichen Verspätungen den Fahrpreis bzw. einen Teil davon zurück und kann für entstandene materielle Schäden Schadensersatz verlangen, grundsätzlich. auch für Folgeschäden.
• Die Unternehmen können ihre Haftung – wie in anderen Wirtschaftsbranchen üblich – durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) begrenzen. Dabei können sie für den Fall leichter Fahrlässigkeit Haftungshöchstgrenzen, Bagatellgrenzen und Pauschalen vorsehen. Die AGB können von den betroffenen Verbrauchern und im Wege der Verbandsklage von den Verbraucherverbänden vor Gericht überprüft werden.
• Zur Klarstellung werden Informationspflichten der Verkehrsunternehmen gegenüber ihren Fahrgästen formuliert. Solche Pflichten bestehen schon heute, sie sind aber nicht ausdrücklich geregelt und deshalb für die Fahrgäste nicht transparent.
