Verbraucherinnen und Verbraucher können Eier aus Käfighaltung bisher nur ächten, wenn sie Bio-Produkte kaufen - denn für verarbeite Eier gibt es keine Kennzeichnungspflicht. Dabei stecken aber über die Hälfte aller konsumierten Eier in verarbeiteten Lebensmitteln wie Gebäck oder Nudeln.
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