11.10.2016

CETA: offene Fragen beim Tierschutz

Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA kann für europäische und deutsche Viehzüchter auch in der nachverhandelten Fassung weiterhin Wettbewerbsnachteile bringen. Das räumt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf unsere kleine Anfrage ein. Die Bundesregierung "erkennt an, dass die europäischen Erzeuger bei der Gesamtschau aller Produktionsbedingungen im Wettbewerb mit Kanada Nachteile haben". Deshalb seien Fleisch und Eier von einer vollständigen Zollfreiheit für kanadische Fleischlieferanten ausgenommen worden. Allerdings gebe es noch Ausnahmen: Innerhalb festgelegter Quoten würden für bestimmte Mengen an kanadischem Rind- und Schweinefleisch die Zölle der EU abgebaut. Die Begünstigungen seien aber bei Rindfleisch auf 0,6 Prozent der EU-Erzeugung und bei Schweinefleisch auf 0,3 Prozent begrenzt, so die Bundesregierung in dem Papier.

Darum nützt Ceta in erster Linie der kanadischen Fleischindustrie, die erheblich geringere Tierschutz-Standards einhalten muss als die europäische. Auch kann mit CETA leichter Fleisch von geklonten Tieren aus Kanada in die EU gelangen. Die Bundesregierung steht der weitgehenden Marktöffnung durch CETA völlig unkritisch gegenüber. Dabei droht CETA die Tierschutzstandards auszuhöhlen.