
Laut aktuellen Publikationen des UBA und der European Environment Agency werden in Deutschland nach wie vor regelmäßig Schadstoffgrenzwerte in der Luft überschritten. Dies führt vielfach zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie z.B. Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Todesfällen. Sie schaden überdies häufig der Umwelt, befördern die Versauerung der Böden und schädigen Pflanzen. Luftverschmutzung führt so zu hohen Kosten bei Ökosystemen, Wirtschaft, Produktivität und Gesundheit. In der Folgenabschätzung der Europäischen Kommission zum Vorschlag für eine Richtlinie über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe wird festgestellt, dass Luftverschmutzung in hohem Maße umwelt- und gesundheitsschädigend wirkt. So wurden dadurch in der Europäischen Union allein im Jahr 2010 über 400 000 vorzeitige Todesfälle verzeichnet. Ein WHO-Bericht aus dem Jahr 2015 schätzt die ökonomischen Folgen vorzeitiger Todesfälle durch Luftverschmutzung in Deutschland für das Jahr 2010 auf etwa 145 Mrd. US-$.
Darum gelten in der Europäischen Union die in der Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (2008/50/EG) geregelten Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2), Stickstoffoxide (NOX), Feinstaub (PM10), Schwefeldioxid Benzol, Kohlenmonoxid und Blei. Darüber hinaus empfiehlt die WHO deutlich strengere Grenzwerte, insbesondere bei Feinstaub.
Wir haben die Bundesregierung gefragt, wie es mit der Einhaltung der Grenzwerte bei den Luftschadstoffen - EU und WHO - aussieht. Die Antwort: rekordverdächtig schlecht. Bei den EU-Grenzwerten für Stickstoffdioxid, was zu einem großen Teil von Dieselfahrzeugen emittiert wird, überschreiten im Jahr 2014 29 Prozent aller Messstellen den Jahresmittelwert von 40 μg/m³. Die EU-Kommission hat darum 2015 ein vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
Bei den Feinstaub-Grenzwerten überschreitet Deutschland an drei Prozent aller Messstationen den Grenzwert für das Tagesmittel (wobei 35 Überschreitungen pro Kalenderjahr „zugelassen“ sind). Seit 2009 sind wegen Überschreitungen von Feinstaub und PM10 daher schon zwei Vertragsverletzungsverfahren der EU eingeleitet worden (damit ist Deutschland unrühmlicher Europameister nach Anzahl der Vertragsverletzungsverfahren zu Luftschadstoffen). Schaut man sich übrigens die Empfehlungen der WHO an, wird der Grenzwert von maximal 50 μg/m³ im Tagesmittel an nicht mehr als drei Tagen an 89 Prozent der Messstationen überschritten; bei PM2,5 sogar an allen Messstationen. Ähnlich hoch sind die Werte auch bei Ozon. Die Einhaltung der WHO-Grenzwerte strebt die Bundesregierung nach eigenen Aussagen allerdings nicht einmal an.
Wir finden: Es ist zynisch, wenn die Bundesregierung auf die Frage, welche Maßnahmen sie zur Verbesserung der Luftqualität zu ergreifen gedenkt, an die Behörden der Länder appelliert – denn Appelle allein reichen hier nicht aus. Saubere Luft darf kein Luxusgut werden. Wer ernsthaft am Schutz der Bürger vor Luftschadstoffen interessiert ist, der darf vor konkreten Maßnahmen nicht zurückschrecken. Auch angesichts der volkswirtschaftlichen Kosten ist es nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung so zögerlich handelt. Wir müssen jetzt endlich ernst machen mit echten Anreizen für umweltschonenden Elektroautos, konsequenter Vorführung der Energiewende und dem Kohleausstieg.
Die Antwort auf unsere Kleine Anfrage findet ihr HIER.


