Angesichts immer neuer Fleischskandale ist eine Stärkung der staatlichen Lebensmittelüberwachung erforderlich. Außerdem muss es präzisere qualitative Vorgaben für die Arbeit der Lebensmittelkontrolleure geben.
Neben einer effektiven Lebensmittelüberwachung braucht es aber vor allem eine stärkere Kontrolle der Unternehmen durch die Öffentlichkeit. Um dies zu erreichen, muss es künftig möglich sein, die Namen sowohl der Lieferanten als auch der Abnehmer verdorbenen Fleisches publik zu machen. Das zwingt die Unternehmen, ihren Lieferanten genauer auf die Finger schauen. Denn der durch eine Namensveröffentlichung drohende Imageschaden trifft die Beteiligten meist schwerer als bloße Geldstrafen.
Deshalb muss der Bundestag schleunigst eine Rechtsgrundlage schaffen, die die öffentliche Bennennung der Lieferanten und der Abnehmer von verdorbenem Fleisch erlaubt. Dies könnte zum Beispiel im Rahmen des von den Grünen seit langem geforderten Verbraucherinformationsgesetzes geschehen.
Die Fleischskandale werden nächste Woche auch erstmals den Deutschen Bundestag beschäftigen. Die designierte Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat das Ernährungsministerium gebeten, in der konstituierenden Ausschusssitzung am 30. November über den aktuellen Kenntnisstand zu berichten.
