Wenn man nach den Gründen für Extremhochwasser in den letzten Jahren sucht, haben die folgenden drei Punkte einen besonderen Einfluss:
1. Kaum ökologischer Hochwasserschutz: Weiterhin haben die Länder auf den technischen Hochwasserschutz gesetzt. Der ökologische Hochwasserschutz (Deichrückverlegung, Schaffung von Überflutungsgebieten) wird weiterhin vernachlässigt. Höhere und stärkere Deiche reduzieren die Wassermassen nicht, sondern verlagern das Problem nur flussabwärts, wo das Wasser mit immer höheren Geschwindigkeiten ankommt und massiv gegen die dortigen Deiche drückt.
2. Versiegelung: Durch den ungehemmten Flächenverbrauch und der Versiegelung der Flächen sowie technische Maßnahmen die Regenmengen immer schneller in die Flüsse zu leiten, laufen die Hochwasserspitzen immer schneller auf und in nie gekannten Ausmaßen. Dazu tragen auch die immer weiter fortschreitenden Entwässerungsmaßnahmen der Landwirtschaft bei. Drainagen und ausgeräumte Gräben führen das Regenwasser zusätzlich schnell in die Flüsse.
3. Klimawandel: Durch den fortschreitenden Klimawandel wird immer mehr Feuchtigkeit in der Atmosphäre gelöst. Dadurch kommen Starkregenereignisse immer häufiger und großflächige vor.
Fluthilfe nach 2002
Nach dem Hochwasser in 2002 hat rot-grün (am 19.9.2002) ein Aufbauhilfefondsgesetz" erlassen, mit dem ein Fonds eingerichtet wurde, in den der Bund 3,5 Mrd. Euro und die Länder 2,77 Mrd. Euro eingezahlt haben. Hier der Link zum Gesetz, in dem alles wesentliche drin steht: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/aufhfg/gesamt.pdf
Aus den Mitteln des Fonds wurden Maßnahmen 1. für geschädigte Privathaushalte und Unternehmen, soweit nicht Versicherungen oder sonstige Dritte Entschädigungen leisten, 2. zur Wiederherstellung der Infrastruktur der betroffenen Länder und Gemeinden, 3. zur Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes finanziert. Das ganze wurde dann im Haushalt 2003 umgesetzt und 2007 wurde der Fonds wieder aufgelöst.
rot-grünen Hochwasserschutzgesetz
2005 folgte ein rot-grünen Hochwasserschutzgesetzes, dessen wesentliche Punkte waren:
- Bundesweite Ausweisung von Überschwemmungsgebieten, die einmal in 100 Jahren über-schwemmt werden, bis spätestens zum Jahr 2012. Zudem sind überschwemmungsgefährdete Gebiete zu ermitteln (z.B. von Deichbruch gefährdete Gebiete).
- Grundsätzliches Verbot der (zusätzlichen) Bebauung von Überschwemmungsgebieten und Einführung von Maßnahmen des Umweltschutzes, der ökologischen Aufwertung der Flächen und zur Reduzierung der Erosion. Die Überschwemmungsgebiete sind wie die überschwemmungsgefähr-deten Gebiete in Bauleitplänen festzuhalten.
- In besonders erosionsgefährdeten Abflussbereichen wird für landwirtschaftlich genutzte Fläche durch Landesrecht geregelt, wie mögliche Erosionen oder erheblich nachteilige Auswirkungen auf Gewässer insbesondere durch Schadstoffeinträge zu vermeiden oder zu verringern sind. Damit wird beim Ackerbau stärker auf die Vermeidung von Bodenerosion und den Eintrag von Schadstoffen in Gewässer bei Überflutungen geachtet wird, wollte die rot-grüne Bundesregierung dafür sorgen, dass im Rahmen der Agrarreform insbesondere für die Hanglagen der Hochwasserentstehungsgebiete entsprechende Förderregeln aufgestellt werden.
- Aufstellung von Hochwasserschutzplänen bis zum Jahr 2009, die auch Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Auen bzw. für die Deichrückverlegung umfassen müssen. Für eine Koordinierung dieser Pläne in den einzelnen Flusseinzugsgebieten sind die gesetzlichen Grundlagen geschaffen worden.
Wesentliche Punkte wurden also geregelt, allerdings konnten Bau- und Landwirtschaftseinschränkungen durch Ausnahmebestimmungen und Länderregelungen in wesentlichen Punkten umgangen werden. So dann auch die Praxis. Es gab erheblichen Widerstand. Insbesondere bei allen unionsregierten Länder, denen das sowieso alles zu teuer, zu landwirtschaftseinschränkend und überhaupt zu grün war.
Und danach?
Problem: Die Hauptverantwortung für einen effektiven Hochwasserschutz vor Ort liegt bei den Bundesländern. Die meisten Bundesländer waren Schwarz-Gelb regiert und haben viele wichtige Reformen nicht mitgetragen, sondern für den Schutz der Menschen auf Vorgaben gesetzt, die nur unverbindlich sind und von ihnen ausgestaltet und umgesetzt werden müssen. Die Umsetzung in vielen Ländern wurde verzögert und seit der schwarz-roten Föderalismusreform ist es allen Bundesländern möglich, von allen Regelungen zum Hochwasserschutz abzuweichen.
Die bisherigen Bestimmungen in den Landeswassergesetzen sind jedoch in der Regel nicht ausreichend, um bundesweit einen abgestimmten und vorbeugenden Hochwasserschutz sicher zu stellen. Noch immer setzen Bund und Länder überwiegend auf technischen Hochwasserschutz als Mittel der Wahl.
Am Beispiel der Elbe: Der nach dem Elbehochwasser versprochene Ausbau des ökologischen Hochwasserschutzes blieb nur eine Worthülse:
- Schon vor dem Jahrhundert-Hochwasser 2002 hatte die internationale Kommission zum Schutz der Elbe 35.000 Hektar als mögliche Flächen für Auenrenaturierungen und Deichrückverlegungen identifiziert. Realisiert oder in Umsetzung begriffen sind weniger als fünf Prozent davon.
- Nach dem Jahrhunderthochwasser im Jahr 2002 wurden über 30 Deichrückverlegungsmaßnahmen an der Elbe ins Auge gefasst, nur fünf davon aber bisher überhaupt angegangen.
Damit können die Wassermassen, die bei einer Häufung von Starkregen im Sommer das Wasser die Flüsse abwärts drücken, auf keinen Fall aufgehalten werden. Der Wasserrückhalt in der Fläche wird vernachlässigt. Die Fluss-Einzugsgebiete werden weiter über immer neue Gräben oder Drainagen entwässert, damit verlieren Wiesen, Wälder, Sümpfe und Moore weiter ihre natürliche Schwammfunktion.
Wir Grüne wollen:
- Endlich, auch gegen die Interessen der Landwirtschaft, Überflutungsflächen in den Flussauen schaffen und in diesen ein Ackerbauverbot umsetzen. Geldmittel für den ökologischen Hochwasserschutz bereitstellen.
- Flächenversiegelung begrenzen. Der ungebremsten Ausweisung neuer Bau- und Gewerbegebiete sowie Verkehrswege muss stark gebremst werden. Vernässung auf der Fläche wieder herstellen und damit die natürliche Schwammfunktion von Wiesen, Wälder, Sümpfe und Moore wieder herstellen.
- Klimaschutz ernst nehmen. Auf Dauer werden alle Maßnahmen nicht ausreichen wenn Klimawandel so rasant fortschreitet. Die Wassermengen werden durch kein Hochschutzkonzept beherrschbar sein, wenn durch immer mehr Starkregenereignisse immer größere Wassermenge als Niederschlag die Flüsse füllen.
