02.11.2016

Netz-Rabatt: 1 Mrd. € für 5000 Firmen

Im Zuge des endgültigen Atomausstiegs Mitte des Jahres 2011 haben die Koalitionspolitiker von Union und FDP in der letzten Minute noch weitgehende Befreiungen für Unternehmen bei den Netzentgelten durchgesetzt. Ab 2012 wurde in diesem Zusammenhang die sogenannte §19 Umlage eingeführt. Hier holen sich die Netzbetreiber von den übrigen Kunden die entgangenen Netzentgelte von den befreiten Firmen wieder. In 2012 waren das 404 Millionen Euro, im nächsten Jahr steigt der Wälzungsbetrag auf über 1,1 Milliarden Euro. Zum einen wurden immer mehr Firmen befreit, zum anderen steigen auch gerade im nächsten Jahr die Netzentgelte stark - was unmittelbare Auswirkung auf die Umlage hat.


Bärbel Höhn:

Es ist schlichtweg nicht vermittelbar, dass private Haushalte die Stromrechnung von Siemens, Schlachthöfen oder ALDI mitbezahlen. Deswegen ist es Zeit, die ab 2011 eingeführten Subventionen komplett zu streichen. Das waren unnötige Geschenke, die nichts zur Netzstabilität beitragen.

Momentan sind rund 5000 Firmen bis zu 80 % von den Netzentgelten befreit. Jedes Jahr kommen viele neue Firmen dazu, weil über kreative Prozesse die Voraussetzungen für die Befreiung bei den Netzentgelten erreicht werden.

Die Gerichte haben die Umlage schon zweimal für unrechtmäßig erklärt. Doch die Bundesregierung hat durch nachträgliche Änderungen die Subventionierung erhalten.

Eingeführt wurde die großflächige Befreiung von den Netzentgelten 2011 nach der Besiegelung des Atomausstieges, weil man mit steigenden Strompreisen gerechnet hat. Die Strompreise an der Börse sind seit damals aber um 70 % eingebrochen.


Links:

Antwort der Bundesregierung zur Höhe der Umlage von 2012 bis 2016 und Anzahl der befreiten Firmen
• Übersicht der Netzbetreiber zur §19 Umlage: http://www.netztransparenz.de/de/Umlagen_19.2
• Angaben der Netzbetreiber zur §19 Umlage im Jahr 2017 http://www.netztransparenz.de/de/file/19-2-StromNEV_Prognose2017_Okt-2015.pdf
Seiten der Bundesnetzagentur auf denen die befreiten Firmen veröffentlicht werden