23.08.2006

Gasproteste: Hintergrund

Alles rund um Vertragsfristen, Gebühren und die Ölpreisbindung.

 

Lange Vertragsfristen

Gasimporte aus dem Ausland banden die Importeure, meist die Stadtwerke, bisher dauerhaft an einen Anbieter. Das Bundeskartellamt sieht darin einen klaren Wettbewerbsnachteil. Im Gegensatz dazu beharren die Energieunternehmen auf ihren Verträgen mit den ausländischen Lieferanten, sicherten sie doch langfristig die Versorgung.

 

Netzgebühren

Der Wettbewerb auf dem Gasmarkt wird zum großen Teil durch die Gebühren für die Netzdurchleitung gehemmt. Fremde Anbieter müssen oftmals horrende Preise zahlen, um bestehende Strukturen anderer Netzbetreiber in Anspruch zu nehmen. Die Entgelte machen rund ein Drittel der Endpreise aus. Die Bundesnetzagentur prüft gerade eben diese Gebühren, um den Wettbewerb zu erleichtern.

 

Freie Anbieterwahl

 Im Oktober ist es soweit: Was bei Telefon und Strom längst Realität ist, setzt sich auch im gasmarkt durch. Für den Verbraucher wird es ab Oktober attraktive Angebote geben, seinen Anbieter zu wechseln. Bundesweiter Wettbewerb bietet dem Kunden besseren und Service und niedrigere Preise.

 

Ölpreisbindung

In der Vergangenheit erklärten viele Gas-Anbieter ihre zum Teil drastischen Preiserhöhungen mit dem hohen Ölpreis. Doch entgegen der öffentlichen Meinung basiert diese Preisbindung nur auf einer 40 Jahre alten Branchenabsprache und nicht etwa auf gesetzlichen Regelungen. Ein förmliches Verfahren gegen dieses Wettbewerbshindernis lässt jedoch noch auf sich warten.

 

Verbraucherprozesse

 Der mündige Verbraucher setzt sich gegen diese unlauteren Praktiken zu Wehr. In Hamburg, Bremen und Berlin zogen sie vor Gericht und erreichten, dass Anbieter höhere Preise besser begründen oder Kalkulationen offen legen müssen.

 

Missbrauchsverfahren

Bei den Kartellbehörden sind zahlreiche Verfahren anhängig, die sich mit dem Verdacht deutlich erhöhter Gaspreise beschäftigen. Teilerfolge gingen auf die Zugeständnisse der Anbieter zurück.