

Es ist nicht alles Gold was glänzt.
Dieser Eindruck drängt sich zum einen angesichts der ökonomischen Prognosen zu den geplanten EU-Handelsabkommen CETA und TTIP auf, die sich bei näherer Betrachtung als Kaffeesatzleserei entpuppen. Aber auch bei der geplanten Regulierungszusammenarbeit werden die Zweifel umso größer, je genauer man sich damit beschäftigt. Neben den Schiedsgerichten sind die geplanten Regulierungsräte der zweite Block, von dem eine erhebliche Gefahr ausgeht. In diesen Regulierungsräten sitzen Behördenvertreter aus beiden Blöcken mit voraussichtlich Industrievertretern zusammen und verhandeln die Angleichung von Standards. Zusätzlich muss man sich dort gegenseitig über Regulierungs-Vorhaben informieren, also wenn man beispielsweise Lebensmittel besser hinsichtlich der Verwendung von Gentechnik kennzeichnen will. Die andere Seite kann dann geplante Veränderungen über längere Zeit aufhalten oder ganz blockieren.
Schon heute wehrt sich die Industrie auf beiden Seiten des Atlantiks – oft erfolgreich – gegen gesetzliche Vorhaben. Künftig werden Konzerne ein leichtes Spiel haben, wenn sie nicht mehr 751 EU-Abgeordnete, die unter öffentlicher Beobachtung stehen, von einem Gesetzesvorschlag abbringen wollen, sondern mit ihren industriefinanzierten Studien nur noch wenige ungewählte „Experten“ in den Regulierungsräten auf ihre Linie bringen müssen.
Befürworter der Abkommen stellen zwar regelmäßig in Aussicht, die festgeschriebene Kooperation könne auch zu einer guten oder gar besseren Standardsetzung in den Bereichen Umweltschutz, Verbraucher- oder Datenschutz beitragen. Bundesregierung und EU-Kommission bemühen das Bild von den Goldstandards gerne, um mögliche Vorteile aus den Abkommen zu verdeutlichen. In den realen Verhandlungsergebnissen finden sich für diese These aber keinerlei Anhaltspunkte. Im Gegenteil – die ausdrückliche Konzentration auf den Abbau von Handelshindernissen wird aller Voraussicht nach zu einer Aushöhlung von Schutzstandards führen.
Seit Juni 2013 verhandelt die EU mit den USA über ein bilaterales Freihandelsabkommen. Die Verhandlungen mit Kanada sind offiziell abgeschlossen, das Abkommen soll ab Anfang 2016 ratifiziert werden. Beide Abkommen sehen die Einsetzung völkerrechtlich verbindlicher Gremien zur Regulierungszusammenarbeit vor. Formal bleibt zwar das Recht auf Regulierung durch die Parlamente der Vertragspartner erhalten. Kritische Juristen weisen aber darauf hin, dass es gerade das Wesen internationaler Verträge sei, die Handlungsspielräume der Vertragsparteien zu begrenzen. Zudem habe man künftige Rechtsauslegung nicht unter Kontrolle. Anders als bei nationalen Gesetzen, die sich relativ rasch ändern lassen, wenn die Auslegung eine nicht beabsichtigte Richtung einschlägt, sind Änderungsverfahren bei internationalen Verträgen kompliziert. Fehlentwicklungen in der Auslegung der Verträge oder in der konkreten Arbeit der Regulierungsräte zu korrigieren wäre kaum möglich, wie man an vielen bisherigen Verträgen von der Energiecharta bis zu NAFTA sieht.
Als Grüne haben wir uns klar gegen die Unterwanderung unserer demokratischen Gremien durch Regulierungsräte positioniert. Laut einer Studie der Uni Göttingen stünden die Entscheidungen des in CETA eingerichteten Hauptausschusses über EU-Richtlinien. Solch krasse Eingriffsmöglichkeiten durch parlamentarisch nicht kontrollierte Gremien sind für uns nicht hinnehmbar. Gerade in den Bereichen Umwelt- und Verbraucherschutz, Datenschutz und Arbeitnehmerrechte ist das in der EU erreichte Niveau keineswegs das Gelbe vom Ei. Ob bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln, bei der Begrenzung schädlicher Emissionen oder beim Datenschutz - es gibt viele Bereiche, in denen wir eine Weiterentwicklung der Standards diskutieren und dringend brauchen. Undemokratische Regulierungsräte, die die parlamentarischen Handlungsspielräume begrenzen und damit auch die notwendigen gesellschaftlichen Diskussionsprozesse ausschalten, sind dabei eine ebenso unnütze wie gefährliche Einrichtung.