
Wie kann die Schlachtung hochträchtiger Rinder künftig vermieden werden? Dieser Frage gingen die ca. 60 TeilnehmerInnen des Fachgesprächs „Schlachtung trächtiger Rinder – Einzelfälle oder Systemproblem“ nach.
Bärbel Höhn MdB, Vorsitzende im Umweltausschuss, gab zunächst einen Überblick über den Stand der Debatte. War man bis vor einigen Jahren noch von Einzelfällen ausgegangen, legt eine wissenschaftliche Untersuchung von Katharina Riehn aus dem Jahr 2011 eine weitaus größere Dimension nahe. Demnach waren zirka zehn Prozent aller untersuchten weiblichen Rinder bei der Schlachtung trächtig, vorwiegend in einem mittleren oder fortgeschrittenen Stadium. Auf die Gesamtzahl der Schlachtungen hochgerechnet, wären dies 180.000 Kühe jährlich in Deutschland. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen geht die Bundesregierung von 0,2 bis 15 Prozent aus. Wo auch immer die Wahrheit liegt, so Bärbel Höhn, jede dieser Schlachtungen sei sowohl auf Seiten des Muttertieres wie auch des Fötus mit erheblichen Tierschutzproblemen verbunden. Ziel müsse es deshalb sein, schnellstmöglich Lösungen zu finden und umzusetzen. Dabei könne sich die Bundesregierung nicht nur hinter der europäischen Ebene verstecken. Zwar sind dort in der Tat auch Änderungen nötig. Es gibt aber auch nationale Spielräume, das Problem anzugehen. Höhn: „Diese muss die Regierung nutzen. Dieses Fachgespräch soll dazu beitragen, nach Ursachen und Lösungen zu suchen.“
Diese Frage beleuchteten drei Inputs aus völlig unterschiedlichen Perspektiven. Dr. Heilmann (Agrarministerium Schleswig-Holstein) stellte die Sachlage im Tierschutzgesetz dar: Darin kommt der Schutz des ungeborenen Lebens bislang nicht vor. Als ethischer Maßstab würde aber dennoch die Schmerz- und Leidensfähigkeit der Föten diskutiert. Hier seien wissenschaftliche Studien (Mellor et. al.) bislang zu dem Schluss gelangt, dass Rinderföten bis unmittelbar vor der Geburt keine Schmerzen empfinden könnten. Neuere Recherchen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hätten jedoch bei Berücksichtigung der Erkenntnisse zum Humanbereich erhebliche Zweifel an dieser Hypothese aufgeworfen. So habe das FLI gegenüber der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) darauf hingewiesen, dass Föten im letzten Trächtigkeitstrimester sehr wohl auf Schmerzreize reagieren. Der zuständige Ausschuss werde sich deshalb mit der Frage der Leidensfähigkeit ungeborener Rinder erneut befassen. Bis Mitte 2015 sollte hier eine neue Bewertung vorgelegt werden. Schleswig-Holstein habe bereits jetzt in einem Landeskodex festgehalten, dass trächtige Rinder im letzten Trächtigkeitsdrittel grundsätzlich nicht geschlachtet werden sollen. Das Problem der Umsetzung liege in den begrenzten Sanktionsmöglichkeiten.
Dr. Braunmiller brachte die Perspektive der Schlachthoftierärzte ein. Das Problem der Schlachtung trächtiger Kühe gebe es schon sehr lange, es sei gut, dass durch die Studie von Riehn eine Debatte über Lösungen begonnen habe. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz, der Dr. Braunmiller angehört, habe eigene Daten erhoben. Aus denen geht hervor, dass die Zahlen geschlachteter trächtiger Rinder deutlich nach Regionen, Rassen und Betriebsgrößen variierten. Um hier zu validen Aussagen zu kommen, bedarf es jedoch einer besseren Datenlage. Neben einer soliden Datenbasis sei die Frage nach den Ursachen wichtig, um zu Lösungen zu kommen. Von „Zufällen“ kann nicht die Rede sein, sagte Braunmiller: „Jeder richtig geführte Betrieb weiß, welche Kuh trächtig ist.“ Hauptursache der Schlachtung dieser Tiere sei - neben gravierenden Managementfehlern – der Umstand, dass bei kranken Tieren eine Schlachtung häufig günstiger kommt als eine Behandlung durch den Tierarzt. Die BAG stellte die Forderung, dass ein Schlachtverbot für hochträchtige Nutztiere im Tierschutzgesetz verankert werden muss, um entsprechend rechtlich handeln zu können.
Der enorme Kostendruck in der Milchproduktion, der sich ab dem nächsten Milchwirtschaftsjahr mit Auslaufen der Quote verschlimmern wird, wurde im weiteren Verlauf des Fachgesprächs ebenfalls als mögliche systembedingte Ursache diskutiert.
Zur Frage einer möglichen Abgabe der Tiere aufgrund wirtschaftlichen Drucks äußerte sich der praktische Großviehtierarzt und Vertreter des Tierärztlichen Forums für verantwortbare Landwirtschaft, Nicki Schirm. Es gebe Kälber, die sehr viel wert sind und Tiere, bei denen ein Austragen des Kalbes wirtschaftlich uninteressant ist. Verantwortungsvolle Tierhalter lassen schon heute im Zweifelsfall die Trächtigkeit feststellen, bevor sie eine Kuh an den Schlachthof abgeben. Die Kosten hierfür betragen pro Tier etwa fünf Euro. Führt man eine verpflichtende Trächtigkeitsuntersuchung (TU) ein, muss nur ein kleiner Teil der Tiere (1/3-1/4) untersucht werden, da für die übrigen Kühe bereits Daten vorliegen (über die so genannte HIT-Datenbank). So könnte für viele Tiere eine fortgeschrittene Trächtigkeit ausgeschlossen werden. Schirm stellte fest, eine verpflichtende TU sei auch nötig, um das bestehende Transportverbot umzusetzen. „Bereits heute ist verboten, Tiere im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium von mehr als 90 Prozent zu gewerblichen Zwecken zu transportieren.“ Das kann heute aber nicht effektiv kontrolliert werden. Schirm machte darauf aufmerksam, dass sich bei Schlachtung einer trächtigen Kuh nach den jetzigen Regeln der Schlachter schuldig macht – obwohl der Tierhalter der eigentliche Verantwortliche ist.
In der folgenden Diskussion wurden sowohl praktische als auch ethische Aspekte, vor allem aber rechtliche Lösungsansätze diskutiert. Zum einen wurden kurzfristige Möglichkeiten erörtert, schon heute die Zahlen hochträchtiger Rinder betriebsscharf zu erfassen und über die Veterinärämter eine Rückmeldung an die Landwirte zu geben. Dies allein könnte bereits die Abgabe hochträchtiger Rinder zum Zweck der Schlachtung reduzieren. Darüber hinaus ist gegebenenfalls eine Ausweitung, auf jeden Fall aber ein besserer Vollzug des bestehenden Transportverbots nötig. Bei der Diskussion um ein praktikables Verbot der Schlachtung tragender Rinder wurde von den Praktikern das letzte Trächtigkeitsdrittel als Grenze genannt. Ab diesem Zeitpunkt sollten Schlachtungen verboten werden, Notschlachtungen nur nach tierärztlicher Indikation durchgeführt werden. Die europäische Tierversuchsrichtlinie kennt bereits heute ein solches Tötungsverbot im letzten Trächtigkeitsdrittel. Geprüft werden muss außerdem, bei welchen Tierarten ähnliche Probleme bestehen. Auch die VertreterInnen der Landwirtschaftsverbände zeigten große Offenheit gegenüber gesetzlichen Änderungen.
Friedrich Ostendorff MdB, Sprecher für Agrarpolitik, betonte in seinem Abschlussstatement, dass die Grünen das Thema weiter voran treiben wollen, sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene. Auf Initiative des grün geführten Agrarministeriums in Niedersachsen sei ein Beschluss auf der letzten Agrarministerkonferenz gefasst worden, der auf der nächsten Konferenz im Frühjahr weiterverfolgt werde. „Man braucht nicht weitere Studien, wie sie die Staatssekretärin im BMEL, Frau Flachsbarth, angekündigt hat, wir müsse zu gesetzlichen Vorgaben kommen“, schloss Ostendorff. Bündnis 90/Die Grünen werden hierzu im Bundestag konkrete Vorschläge einbringen.