
Im Rahmen der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat die Bundesregierung immer wieder betont, dass für die sich bereits abzeichnenden Verzögerungsfälle beim Netzanschluss der Offshore-Windparks auf Hoher See max. 1 Mrd. Euro anfallen. Eine Studie im Auftrag der Grünen Bundestagsfraktion kommt nun aber zum Ergebnis, dass sich bis 2015 über 2,7 Mrd. Euro an Entschädigungszahlungen abzeichnen. Die VerbraucherInnen zahlen dafür wieder einmal die Zeche.
Je nach Szenario sind damit 2,2 beziehungsweise 2,7 Mrd. Euro Entschädigung für die Betreiber von Offshore-Windparks bis 2015 zu erwarten. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Untersuchung der Kosten der geplanten Offshore-Haftungsregelung" von Energy Research Architecture (ERA) im Auftrag der Grünen Bundestagsfraktion. Die Mehrkosten müssen vor allem die privaten Haushalte bezahlen. Die Industrie ist wieder größtenteils befreit, auch solche Unternehmen, die weder energieintensiv sind noch im internationalen Wettbewerb stehen, so z. B. Golfplätze, Supermarktketten, Hähnchenbratereien usw..
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), die für den Anschluss der Offshore-Windparks verantwortlich sind, haften bei einfacher Fahrlässigkeit nur mit einem maximalen Schadensbeitrag von 17,5 Mio. € je Schadensereignis, den sie durch die verzögerte Anbindung oder verursachte Sachschäden an den Offshore-Windparkbetreiber erstatten müssen. Der maximale Selbstbehalt des ÜNB wird insgesamt auf 110. Mio. € jährlich gedeckelt. Die über die maximalen Schadensbeiträge hinausgehenden Mehrkosten wälzen die ÜNBs über die neue ‚Offshore-Umlage‘ auf die Stromendkunden. Ab Januar 2013 müssen die VerbraucherInnen somit 0,25 Cent pro Kilowattstunde mehr bezahlen. Doch aufgrund der laut Studie zu erwartenden Mehrkosten von 2,7 Mrd. € bis 2015 ist bereits heute klar, dass die Stromrechnungen für die Privatkunden dank der energiepolitischen Fehlentscheidungen von Schwarz-Gelb auch in den kommenden Jahren ansteigen werden. Damit wird deutlich: Für die schlampige Arbeit vom Bundeskabinett Merkel und dem überforderten Übertragungsnetzbetreiber TenneT muss wieder einmal die Allgemeinheit zahlen.
Bündnis 90/Die Grünen haben dieses energiepolitische Stückwerk im Bundestag abgelehnt. Wir wollen das teure Chaos bei den Offshore-Netzen beenden und fordern von der Bundesregierung, wirksam einzugreifen. Dazu hatten wir während der parlamentarischen Beratungen vor wenigen Wochen einen Entschließungsantrag in den Bundestag eingebracht. Anstatt erneut die Stromkunden zur Kasse zu bitten, muss der Bund die aufgelaufenen Haftungsbeträge übernehmen, die der Übertragungsnetzbetreiber nicht selbst tragen kann. Im Gegenzug erhält der Bund dann Anteile des jeweiligen Netzbetreibers. Finanziert wird dies über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit diesem staatlichen Einstieg in die Netze würden wir uns auch endlich auf den Weg zu einer Deutschen Netzgesellschaft machen. Nur diese wäre kapitalkräftig genug, die erforderlichen Netze zu finanzieren und den zügigen Anschluss der Offshore-Windparks sicherzustellen.
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP im Jahr 2009 hatte die Regierungskoalition den Einstieg in eine Deutsche Netzgesellschaft selbst gefordert. Doch nun, drei Jahre später, will sie davon nichts mehr wissen. Stattdessen sollen die Verbraucher für das energiepolitische Stückwerk und Flickschusterei die Verbraucherinnen und Verbraucher blechen.